Leinenpflicht für Hunde in Deutschland
"Wir müssen draußen bleiben", daneben eine Skizze zweier Hunde - diesen Anblick kennen viele Hundebesitzer nur zu gut, sind ihre vierbeinigen Weggefährten doch in den meisten Geschäften nicht willkommen. Aber wie unwillkommen sind Hunde außerhalb der eigenen vier Wände?
Eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Leinenpflicht für Hunde gibt es nicht, in jeden jedem Bundesland herrschen andere Gesetzte, andere Rassen unterliegen der Leinenpflicht. Das Portal shop-apotheke.de erklärt: Auch vermeintlich gefährliche Hunderassen können von Leinen- und Maulkorbpflich befreit werden.
Auch wenn es keine allgemeine Regelung gibt, Listenhunde, auch "Kampfhunde" genannt, müssen überall angeleint sein und entsprechen ihrer Gefährlichkeit einen Maulkorb tragen - die gilt besonders dann, wenn viele Menschen auf engem Raum wie in der Bahn zusammentreffen.
In Berlin, so shop-apotheke, gab es 2011 ca. 5000 Kampfhunde und 706 Angriffe von Hunden auf Menschen. Die strikten Bestimmungen für aggressive Hunde zeigten Wirkung, gab es 2000 noch etwa doppelt so viele Angriffe.
Aber die Leinenpflicht steht dennoch in der Kritik, hat das altbekannte System doch viele Fehler. Längst ist nicht mehr jeder Pit Bull eine blutrünstige Waffe, denn durch eine entsprechende und brutale Erziehung lässt sich wohl auch jeder Dackel zur Kampfmaschine ausbilden. Kritiker fordern daher eine Maulkorb- und Leinenpflicht abgestimmt auf die Sozialisation und das Umfeld des jeweiligen Hundes.
Eine Anleinpflicht für alle Hunde gilt in Köln:
1.in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Auch in einigen Parks und Waldgebieten gilt eine Leinenpflicht, wer auf Nummer sicher gehen will lässt, seinen Liebling nur an der Langlaufleine laufen.
Eine Befreiung ist nur Dienst-, Rettungs- und Behindertenbegleithunde möglich.
Was halten Hundehalter von einer generellen Leinenpflicht?
MeinKöln hat auf Facebook und Twitter nachgefragt, das Ergebnis: Von einer Anleinpflicht für alle Hunde und das überall halten Hundehalter nichts.
Was aber tun, wenn doch ein Hund angreifen sollte?
Um unnötige Übergriffe des eigenen Hundes zu vermeiden, empfiehlt shop-apotheke, kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt mit dem Hund spielen zu lassen.
Greift ein fremder Hund an gilt:
- nicht wegrennen, das weckt seinen Jagdtrieb
- nicht in die Augen starren, das wirkt bedrohlich
- keine aggressiven oder hektischen Bewegungen (Aufbäumen empfindet der Hund als Bedrohung)
- fremde Hunde nicht ungefragt anfassen (besondere Tabus sind Gesicht und Pfoten!)
=> Nach einem Angriff sollte ein Arzt konsultiert werden.













